Ratgeber · Vorlage Quittung

Quittung für Barzahlung schreiben

Ein klarer Zahlungsnachweis, wenn Geld bar übergeben und erhalten wurde.

Quittung für Barzahlung mit Münzen und Stift

Kurzantwort

Eine Barzahlungs-Quittung braucht Namen von Zahlendem und Empfänger, Betrag in Ziffern und Worten, Zahlungsgrund, Datum, Ort und die Unterschrift des Empfängers. Einen Anspruch darauf hat, wer bar zahlt, nach § 368 BGB. Die Daten bleiben beim Ausfüllen im Browser.

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Barzahlung: der wichtigste Nachweis ist der Erhalt

Bei Barzahlung gibt es oft keinen automatischen Kontoauszug. Darum sollte die Quittung klar sagen, dass der Betrag tatsächlich erhalten wurde. Besonders hilfreich sind Zahlungsart, Betrag in Ziffern, Datum, Ort und eine nachvollziehbare Unterschrift des Empfängers.

  • Gute Formulierung: „Betrag dankend in bar erhalten“.
  • Nicht vergessen: Währung, Zahlungsgrund und Name des Zahlenden.
  • Bei Teilzahlung: klar „Anzahlung“ oder „Restzahlung“ schreiben.

Mustertext: Quittung bei Barzahlung

Zum Übernehmen oder Anpassen:

FeldBeispiel
Betrag120,50 € (einhundertzwanzig Euro und fünfzig Cent)
VonAnna Beispiel, Musterweg 1, 12345 Musterstadt
ZahlungsgrundKauf eines gebrauchten Fahrrads, Anzahlung
BestätigungDen Betrag habe ich dankend in bar erhalten. Offen bleiben 80,00 €.
Ort, DatumMusterstadt, 6. Oktober 2026
UnterschriftEmpfänger (bei größeren Beträgen zusätzlich der Zahlende)

Die Namen und Beträge sind frei erfunden und nur ein Beispiel.

Bei Bargeld ist der Beleg die einzige Spur

Wird überwiesen, entsteht der Nachweis von allein: Beide Seiten haben eine Buchungszeile mit Datum, Betrag und Verwendungszweck im Kontoauszug stehen. Bei Bargeld gibt es diese zweite Quelle nicht. Was auf dem Zettel steht, ist alles, was von der Übergabe übrig bleibt.

Das verschiebt den Anspruch an den Beleg. Nach einer Überweisung reicht oft eine knappe Bestätigung, weil sich der Rest aus dem Konto ergibt. Nach einer Barübergabe muss der Beleg allein tragen: wer, wem, wann, wo, wie viel und wofür.

FrageBei ÜberweisungBei Barzahlung
Wann wurde gezahlt?Buchungsdatum auf dem Auszugallein das Datum auf dem Beleg
Wer hat gezahlt?Kontoinhaber und IBANallein der Name auf dem Beleg
Ist das Geld angekommen?Gutschrift auf dem Kontoallein die Unterschrift des Empfängers

Der Beleg gehört in die Übergabe, nicht danach

Der häufigste Fehler bei Barzahlungen ist ein zeitlicher: Man zählt das Geld, gibt sich die Hand und will den Zettel am nächsten Tag nachreichen. Dann fehlt die Unterschrift, oder es steht später ein anderes Datum darauf, oder der Beleg entsteht nie.

Praktisch heißt das: den Beleg vorbereiten, bevor das Geld auf dem Tisch liegt. Aussteller, Anlass und Layout stehen dann schon, ergänzt werden nur Betrag, Datum und Unterschrift. Steht der Betrag erst vor Ort fest — bei einer Reparatur, einer Anzahlung, einer Teilzahlung —, nimmst du besser einen Ausdruck mit freier Betragszeile mit.

Warum bei größeren Beträgen beide unterschreiben

Die Unterschrift, auf die es ankommt, ist die des Empfängers: Er bestätigt damit, das Geld bekommen zu haben. Unterschreibt zusätzlich der Zahlende, bestätigt er die Übergabe aus seiner Sicht — beide Seiten haben denselben Vorgang mit derselben Zahl gegengezeichnet.

Sinnvoll ist das vor allem, wenn jede Seite ein eigenes Exemplar behält. Zwei gleichlautende, beidseitig unterschriebene Belege lassen sich später kaum gegeneinander ausspielen. Bei kleinen Alltagsbeträgen genügt dagegen die Unterschrift des Empfängers.

Betrag in Ziffern und in Worten

Auf klassischen Quittungsblöcken steht der Betrag zweimal: einmal als Zahl, einmal ausgeschrieben. Der Grund ist handfest. Aus einer 120 wird mit einem Strich eine 1120, aus einer krakeligen Sieben eine Eins. Steht daneben „einhundertzwanzig Euro“, fällt jede spätere Änderung sofort auf.

Für getippte Belege gilt dasselbe, nur andersherum: Die Zahl ist sauber, aber der Ausdruck lässt sich nachdrucken. Die Wortzeile kostet nichts und macht den Beleg eindeutiger. Bei Cent-Beträgen schreibst du etwa „einhundertzwanzig Euro und fünfzig Cent“.

Anzahlung, Restzahlung, Teilzahlung

Bar wird oft in Etappen gezahlt, und genau dort werden Belege unscharf. Ein Zettel, auf dem nur „50 Euro erhalten“ steht, sagt nichts darüber, ob damit alles erledigt ist.

Geld erhalten schriftlich bestätigen

Nicht jede Barübergabe ist ein Verkauf. Zurückgezahltes Privatdarlehen, geteilte Reisekosten, ein Vorschuss unter Kollegen: Auch dafür ist eine Empfangsbestätigung sinnvoll, und sie funktioniert nach demselben Muster. Wichtig ist nur, den Anlass ehrlich zu benennen — „Rückzahlung Darlehen vom 3. März, zweite von drei Raten“ statt „Geld erhalten“.

Vor der Übergabe kurz durchgehen

Rechtsgrundlage: § 368 BGB

Wer eine Leistung bar bezahlt, kann nach § 368 BGB vom Empfänger ein schriftliches Empfangsbekenntnis verlangen. Die Kosten dafür trägt nach § 369 BGB im Zweifel der Zahlende. Eine bestimmte Form oder ein Vordruck ist nicht vorgeschrieben. Stand der Gesetzestexte: 6. Oktober 2026, Quelle gesetze-im-internet.de.

Wichtig: Diese Seite ist eine Ausfüllhilfe und keine Rechts- oder Steuerberatung. Geht es um größere Summen, um gewerbliche Barzahlungen oder um steuerliche Fragen, lass deinen Fall fachlich prüfen.

FAQ

Muss ich bei Barzahlung eine Quittung ausstellen?

Wer bar zahlt, kann nach § 368 BGB eine Quittung verlangen. Ungefragt besteht die Pflicht privat nicht; bei Geschäften zwischen Unternehmen und Kunden gelten zusätzliche Belegregeln. Sinnvoll ist der Beleg immer.

Ab welchem Betrag brauche ich eine Quittung?

Eine gesetzliche Betragsgrenze für den Anspruch nach § 368 BGB gibt es nicht. Je höher die Summe, desto wichtiger ist ein vollständiger, unterschriebener Beleg.

Wie schreibe ich eine Quittung bei Anzahlung?

Nenne den gezahlten Betrag, den Gesamtpreis und den offenen Rest und schreibe „Anzahlung“ dazu. Bei der Restzahlung nimmst du auf die Anzahlung Bezug.

Werden meine Daten gespeichert?

Nein. Die Eingaben bleiben im Browser und werden nicht an unseren Server übertragen.

Kann ich sie als PDF speichern?

Ja. Nutze „Drucken / PDF speichern“ und wähle im Browser „Als PDF speichern“. Für Barzahlungen ist ein Ausdruck mit Originalunterschrift der stärkere Beleg.

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